Neue Verordnung zur Barrierefreiheit der Informationstechnologie angekündigt

Der Leiter der gemeinsamen BITKOM/ZVEI Arbeitsgruppe "Design for All", Herr Klaus-Peter Wegge, diskutierte  am 1.2.2007 mit der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Frau Karin Evers-Meyer, aktuelle Entwicklungen im Bereich der barrierefreien Gestaltung.

Dabei stellte Herr Wegge zunächst die Aktivitäten der Hausgeräte, Consumer Electronic sowie der Informations- und Kommunikationstechnik Industrie im Allgemeinen und der Siemens Access Initiative im Besonderen vor. Es wurde darauf hingewiesen, dass die meisten Unternehmen auf einem europäischen oder weltweiten Markt Produkte und Dienstleistungen anbieten und somit, falls erforderlich, auf eine international harmonisierte Regulierung im Bereich Accessibility Wert legen. Proprietäre nationale Regelungen sind weder effizient noch werden sie der Zielgruppe der behinderten Menschen gerecht.

Weiterhin berichtete Herr Wegge über die aktuellen Aktivitäten der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Accessibility. Dabei lehnt die Industrie ein beabsichtigtes (Dritt-) Zertifizierungsverfahren zu Gunsten einer Selbsterklärung (nach US-Vorbild) ab.

Mit der Umsetzung des <link http: www.gesetze-im-internet.de bgg index.html>deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom Mai 2002 ist Frau Evers-Meyer nicht zufrieden. So sind immer noch die meisten Internetseiten von Behörden und Wirtschaft nicht barrierefrei, also für Menschen mit Behinderungen nur bedingt oder gar nicht nutzbar.

Dieser seit nunmehr 5 Jahren währenden Zurückhaltung beabsichtigt Frau Evers-Meyer noch dieses Jahr mit verschiedenen Maßnahmen entgegen zu wirken: Sie kündigt die Überarbeitung der zum BGG zugehörigen "<link http: bundesrecht.juris.de bitv index.html>Barrierefreien Informationstechnik Verordnung" (BITV) an und wird Behindertenverbände dazu ermutigen, mit Unternehmen der Industrie entsprechende Zielvereinbarungen gemäß PG5 BGG abzuschließen. Ein Zertifikat zum barrierefreien Internet scheint Frau Evers-Meyer ein mögliches, geeignetes Instrument zu sein.

Weiterhin berichtete Frau Evers-Meyer aus ihrer Sicht über die Potenziale des neuen <link http: www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de gesetzestext.html>Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom August 2006, das auch behinderten Menschen ein individuelles Klagerecht gegen Diskriminierung einräumt. Neben den bisher bekannten Auswirkungen auf Arbeitgeber und Massengeschäfte, sieht Frau Evers-Meyer auch das Potenzial, dass behinderte Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber klagen können, wenn dieser z. B. Software einsetzt, die nicht barrierefrei ist. Hierdurch soll der aktuellen Entwicklung entgegengewirkt werden, dass behinderte Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz nur deshalb verlieren, weil plötzlich auf neue, nicht barrierefreie Software umgestellt wird.

Diese absehbaren neuen Entwicklungen stellen Anbieter von Informationstechnik und -lösungen vor neue Herausforderungen. Das Accessibility Competence Center der Innovationswerkstatt C-LAB gibt gern dazu weitere Informationen und hilft Ihnen und Ihren Kunden, rechtzeitig zu reagieren und teuere Nachbesserungen oder gar rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

  • Arbeitsgebiet Accessibility